Wahlrecht ab dem 16. Lebensjahr zur Abgeordnetenhauswahl

Clara Herrmann, jugendpolitische Sprecherin, und Benedikt Lux, innenpolitischer Sprecher, sagen zum Antrag Wahlalterabsenkung auf Landesebene:

  

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will, dass junge Berlinerinnen und Berliner schon ab dem 16. Lebensjahr das Abgeordnetenhaus mitwählen dürfen. Das fordern wir durch eine Verfassungsänderung und entsprechende Anpassung des Landeswahlgesetzes. So soll das Mindestalter zur Wahl des Abgeordnetenhauses von 18 auf 16 Jahre abgesenkt werden. Wahlberechtigt sollen alle Deutschen sein, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in Berlin ihren Wohnsitz haben.

Auf Bezirksebene hat sich das Wahlalter ab 16 Jahren bereits bewährt. Seit der Verfassungsänderung von 2005 können 16- und 17-Jährige an der Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung und an bezirklichen Bürgerentscheiden teilnehmen. Es ist unverständlich, warum ihnen entsprechende politische Entscheidungsmöglichkeiten auf Landesebene verwehrt bleiben. Es ist unlogisch, dass 16- bis 18-Jährige auf Landesebene bereits an Volksinitiativen teilnehmen aber nicht an Volksbegehren und Volksentscheiden, da diese an das Wahlrecht zum Abgeordnetenhaus gekoppelt sind.

Bremen hat am 28. Oktober 2009 die Einführung des Wahlalters ab 16 Jahren zur Wahl der Bremischen Bürgerschaft beschlossen und damit als erstes Bundesland den Ausschluss von 16- und 17-Jährigen von Landtagswahlen aufgehoben. Jugendliche sind Trägerinnen und Träger demokratischer Grundrechte. Von den Fragen der politischen Zukunftsgestaltung sind nachfolgende Generationen am stärksten betroffen. Daher ist es sinnvoll, junge Menschen so früh wie möglich an den Entscheidungen, die auch sie betreffen, teilhaben zu lassen. Die Möglichkeit, mitentscheiden zu können und durch ein frühes Wahlrecht ernst genommen zu werden, kann dazu beitragen, das Interesse für Politik zu fördern. Die Erweiterung des Wahlrechts für Berliner Jugendliche ist nicht nur ein Gewinn an Selbstbestimmung und Teilhabechancen, sondern trägt zudem zur Belebung der demokratischen Kultur insgesamt bei.

Hier finden Sie die Anträge Wahlalter senken (I): Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin und Wahlalter senken (II): Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes

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