WASSER IST UNVERKÄUFLICH!

Landesverfassungsgerichtshof berät Offenlegung aller Teilprivatisierungsunterlagen zu den Berliner Wasserbetrieben

Berlin, 20. April 2010

Seit einigen Jahren arbeite ich als Abgeordnete daran, dass die Berliner Wasserbetriebe, die nur noch gut zur Hälfte dem Land Berlin gehören, wieder 100% kommunales Eigentum werden. Deshalb arbeite ich auch beim Berliner Wassertisch mit.

Um als Abgeordnete zu überprüfen, welche Gutachten, Empfehlungen und Postionen zum Teilverkauf der Wasserbetriebe 1998/99 bestanden, habe ich von meinem (von der Berliner Verfassung extra eingeräumten) Recht gebrauch gemacht, Einsicht in sämtliche die Teilprivatisierung betreffende Unterlagen, Akten und Verträge bei der Senatsfinanzverwaltung zu beantragen. Diese Akteneinsicht wurde mir vom Finanzsenator weitgehend verweigert, wogegen ich im Sommer 2008 Klage vor dem Landesverfassungsgerichtshof eingereicht habe.

Bei der mündlichen Verhandlung am 20.04.2010 wurden vor allem folgende Punkte erörtert:

Zum einen umfasst das Akteneinsichtsrecht jedes Abgeordneten nach Art. 45 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung von Berlin (VvB) nur Akten und sonstige amtliche Unterlagen „der Verwaltung“. Inwieweit auch Unterlagen des Senats in seiner Eigenschaft als Landesregierung („Regierungsakten“) diesem Akteneinsichtsrecht unterliegen, ist sehr strittig.

Des Weiteren wurde vom Landesverfassungsgerichtshof erläutert, dass eine (teilweise) Ablehnung der Akteneinsicht durch die Senatsverwaltung – wie ja geschehen – das Ergebnis einer auf den einzelnen Unterlagen bezogenen Abwägung sein muss, und die Begründung müsste diese abwägungserheblichen Gesichtspunkte widerspiegeln. Pauschale Ablehnungen aufgrund einer „vertraglich vereinbarten Geheimhaltungspflicht“ oder der „Verletzung grundrechtlich geschützter Geheimhaltungsbelange der privaten Unternehmen RWE und Veolia“ reichten nicht aus - dies seien keine nachvollziehbaren Begründungen.

Klargestellt wurde zum Schluss vom Landesverfassungsgerichtshof, dass es in seinem baldigen Urteil keinesfalls eine Verpflichtung der Senatsverwaltung zu einem bestimmten Handeln, also zur Gewährung von weitzergehender Akteneinsicht, aussprechen könne, sondern höchstens einen Verstoß der teilweisen Verweigerung von Akteneinsicht feststellen könne.

Das Urteil wird am 14.07.2010 um 10 Uhr verkündet.

Ein Bericht zu der Verhandlung ist bei TV Berlin einzusehen

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Zulässigkeit des Wasser-Volksbegehrens vom Landesverfassungsgericht entschieden!

Der Berliner Wassertisch, in dem ich mitarbeite, hat 2007 ein Volksbegehren zur Offenlegung der Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe gestartet: “Schluss mit Geheimverträgen – Wir Berliner wollen unser Wasser zurück“. Die BürgerInneninitiative sammelte in der ersten Zulassungsstufe fast 40.000 gültige Unterschriften von Berlinerinnen und Berlinern. Wir wollen eine Offenlegung aller Verträge, die im Bezug auf die Kernbereiche der Berliner Wasserwirtschaft sowie der Preis- und Tarifkalkulation zwischen dem Land Berlin und privaten Investoren gelten – konkret sollen die Geheimverträge mit RWE und Veolia an die Öffentlichkeit geführt werden. Es soll eine unabhängige und kritische Prüfung der 1999 getroffenen Regelungen zur Teilprivatisierung der BWB erfolgen und gegebenenfalls mittels öffentlichem Druck eine vorzeitige Beendigung der Verträge erreicht werden. Neben dieser Absicht steht für uns grundsätzlich fest: Geheimverträge haben im Bereich der Wasserwirtschaft wie auch bei anderen Aufgaben von allgemeinem gesellschaftlichen Interesse nichts zu suchen!

Den Volksbegehren-Antrag aber wies die Innenverwaltung am 18. März 2008 in Folge einer eigens initiierten Präventivkontrolle seitens des Berliner Senats als unzulässig zurück. Zwar waren – so die Argumentation – die formalen Bestimmungen für ein Volksbegehren vor allem mit den genügend gesammelten Unterschriften von Berlinerinnen und Berlinern erfüllt, jedoch sei der vorliegende Gesetzesentwurf verfassungswidrig. Der Entwurf verstoße gegen höherrangiges Recht: er greife in die Grundrechte Dritter, nämlich in die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Vertragspartner des Landes Berlin ein und verstoße gegen Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Eigentumsgarantie. Beide Vertragsseiten hatten 1999 Stillschweigen über die Verträge vereinbart. Sollte eine Offenlegung erfolgen, würden genannte Rechte und Grundsätze verletzt.

Zusammen mit vier weiteren Vertrauenspersonen des Volksbegehrens habe ich am 18. April 2008 gegen diese Entscheidung des Senats Einspruch beim Landesverfassungsgericht eingelegt. Der Senat schützt mit fadenscheinigen Begründungen die Interessen privater Unternehmen, die der BürgerInnen, VerbraucherInnen und WählerInnen sollten jedoch eindeutig Vorrang haben!

Das Landesverfassungsgericht hat am 06.10.2009 entschieden, dass die 2. Stufe unserer Volksgesetzesinitiative durchgeführt werden darf! Derzeit läuft die parlamentarische Beratungsphase. Für weitere Informationen gehen Sie bitte auch auf die Homepage des Wassertisches: www.berliner-wassertisch.net
     
 

Einige InitiatorInnen des Wasser-Volksbegehrens

 

Wasser ist unverkäuflich!

Was hat sich für die BerlinerInnen seit dem Verkauf ihres Wasserbetriebes 1999 geändert, haben sie günstigere Wasserpreise oder eine höhere Wasserqualität ihres Trinkwassers? Wo sind sie besser gestellt und wo schlechter? Und vor allem: Was hat die "Berliner Kommune" von diesem Betriebsverkauf auch in Hinsicht auf die stetigen, notwendigen Investitionen in das Rohrsystem und die Brunnen? Multinationale Konzerne entdecken Grundbedarfsgüter - wie zum Beispiel Trinkwasser - als vielversprechende Profitquelle. In Deutschland wird die Wasserwirtschaft traditionell, auch heute noch, überwiegend in kommunalen Strukturen betrieben, die eine flächendeckende hohe Versorgungssicherheit gepaart mit einer guten Wasserqualität garantieren. Die Versorgungssicherheit und die Trinkwasserqualität in Deutschland halten - auch bezogen auf die Wasserpreise - jedem internationalen Vergleich stand. In den letzten Jahren kaufen verstärkt Wassermultis den Kommunen ihre Wasserwirtschaftsrechte ab. Das Beispiel Berlin, dem größtem Wasserversorger Europas mit 3,7 Millionen Kunden wurde an ein Konsortium, das aus dem französischen Vivendi (heute VEOLIA) sowie dem deutschen Unternehmen RWE und Allianz (heute RWE) besteht, verkauft.

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Teilprivatisierung in Berlin

Seit die Berliner Wasserwerke von der "Großen Koalition" teil-privatisiert wurden, hält das Land Berlin noch 50,1% der Anteile seines Betriebes. Grund des Verkaufs an die VEOLIA und RWE waren Finanzdefizite im Berliner Haushalt. Das schnell verkaufte Tafelsilber "Berliner Wasserbetriebe" brachte 1,5 Milliarden Euro in die Landeskasse, viel Geld, das aber in dem hauptsächlich durch die CDU verursachten defizitären Berliner Haushalt (Bankenskandal u.a.) schnell versickerte. Der Vertrag sieht eine ungleiche Aufteilung der Gewinne des Betriebes vor: so betrug in 2004 der (operative) Gewinn 230 Mill. Euro und wie bei Vertragabschluss gewollt, rentieren sich diese Gewinne für das Land Berlin geringer als für die privaten Anteilseigner. Das Land erhält von dem dicken Gewinn nur 35,8 Mill. Euro, das sind anteilig gerade mal 15,6 Prozent. Was ist da los? kann man sich fragen. Da gehört dem Land Berlin ein Betrieb mehr als zur Hälfte und beim Verteilen der Gewinne hat der Haupteigner nur 1/6 der Euro im Säckel?!

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Gestiegene Preise für die VerbraucherInnen

Für die Berliner Verbraucher sind die Wasserpreise in den letzten zwei Jahren zwei Mal erhöht worden: das macht zwischen 80 - 130 Euro jährlich Mehrbelastung pro Haushalt aus und ist der Hauptgrund für den Gewinn in 2004. Schon jetzt wird über eine erneute 2%ige Erhöhung der Gebühren gemunkelt, obwohl logischerweise bei Gewinnen der Berliner Wasserwirtschaft eigentlich die Preise für die Verbraucher fallen müssten. Gefallen sind die Wassergebühren aber nicht - jeder weiß es. Und die Investitionen, die für die Erneuerung der Wasserrohre und für die Pflege der Brunnen benötigt werden, sind mit den neuen Betreibern denn auch geringer als z.B. Mitte der 90er Jahre. Da wurden pro Jahr jeweils mehr als 1 Milliarde Mark investiert. Heute sollen es 2.5 Milliarden Euro in 10 Jahren sein. Die Bilanz hierfür steht noch aus. An diesem Berliner Beispiel, aber auch an jedem anderen Beispiel auf der Welt wird deutlich, dass es sich hier um einen grundlegenden Zielkonflikt handelt: Privatfirmen haben das ökonomische Interesse, Profite zu machen. Das ändert auch keine Diskussion über Heuschrecken und deren nötige Moral.

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Alternativen zur Privatisierung

Die Versorgung mit der lebenswichtigen Ressource Wasser bleibt eine Aufgabe der Daseinsfürsorge, die eine private Firma nicht leisten kann und außerdem ein Grundrecht jedes Menschen, was bisher in der Berliner Solidargemeinschaft gut funktioniert hat. Die Wasserpreise waren im internationalen Vergleich angemessen und blieben auch für schmale Haushalte bezahlbar. Es werden erste Überlegungen laut, die Teilprivatisierung rückgängig zu machen. Dazu eine nachahmenswertes Beispiel aus Potsdam: Rückabwicklung der Privatisierungsverträge oder: Von den neuen Bundesländern (auch aus Fehlern) lernen! Auch in den Gemeinden der neuen Bundesländer ist mancherorts das Staatssäckel leer. So stimmten 1997 die Potsdamer Stadtverordneten (damaliger Bürgermeister: M. Platzeck!) der Teil-Privatisierung der Potsdamer Wasserwirtschaft mit der EURAWASSER zu, um mit den Einnahmen Haushaltslöcher zu stopfen. Die Stadtverordneten hatten zwei Wünsche: 1. - die Wasserpreise für die Verbraucher sollten sinken und 2., - die Kosten für die Kommune sollten sich verringern. Es sollte also die Wasserwirtschaft für Potsdam durch einen privaten Mitbetreiber in toto günstiger werden. Diese Rechnung ging nicht auf: EURAWASSER hatte alleine in dem Zeitraum von 1998 bis 2000 die Gebühren pro Kubikmeter Wasser von 4,92 DM auf 8,80 DM erhöht. Die Ziellinie war mit 16,40 DM in 2017 angepeilt, dass wären für die nächsten 17 Jahre noch einmal ein Erhöhung von 100% gewesen! Mutig kündigte die Stadt Potsdam daraufhin die Verträge mit den privaten Mitgesellschaftern, weil deutlich wurde, dass Potsdam ein Fass ohne Boden gekauft hatte. Es wird geschätzt, dass diese Trennung die Kommune Potsdam 5-10 Mill. Mark gekostet hat; 4,9 Mill. DM für den Rückkauf des Geschäftsanteil von EUROWASSER und ein Abfindungsguthaben, über dessen Höhe sich Ministerpräsident Platzeck bis heute ausschweigt. Allen ist klar, dass auch die städtisch geführten Wasserbetriebe in Potsdam in Zukunft nicht ohne Gebührenerhöhungen auskommen werden, aber die Gewinne des Betriebes können in die Erhaltung und Renovierung des Wassernetzes, der Rohre, und in die Sanierung der stadteigenen Brunnen gesteckt werden, welches das wichtigste Moment an diesem Beschluss darstellt.

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