Großbaustelle Jobcenter
01.12.2009: Immer mehr Klagen in Sachen ALG II gehen beim Berliner Sozialgericht ein. Nach wie vor ist etwa die Hälfte erfolgreich. Das heißt: Die Jobcenter machen weiterhin zahlreiche Fehler und Betroffene müssen immer häufiger ihr Recht einklagen. Jetzt versucht die Berliner Justizverwaltung endlich zu helfen
Zwar ist ein Teil der Verfahren vor dem Berliner Sozialgericht den teils nicht eindeutigen Formulierungen der Gesetzestexte geschuldet. So beispielsweise bei Fragen des unabweisbaren Bedarfs, der zur "Behebung einer akuten Notsituation" notwendig und nachzuweisen ist.
Ein Gutteil der Verfahren wird aber durch die unzureichende Verwaltungspraxis in den Berliner Jobcentern ausgelöst. So müssen sich die Gerichte in einer Veilzahl von Verfahren mit der eigentlich simplen Frage auseinandersetzen, ob es sich bei der Verpflegung im Krankenhaus um Einkommen handelt ("Verpflegungspauschale") oder ob die Warmwasserkosten doppelt angerechnet wurden und folglich in Abzug zu bringen sind. Auch die Frage, welches Einkommen bei der Berechnung des ALG-II- Satzes zu berücksichtigen ist, schafft viele Probleme. Neuer massiver Ärger steht ins Haus nachdem das Bundessozialgericht entschied, dass die Ausweisung von Bruttowarmmieten in der AV Wohnen fehlerhaft ist.
Darüber hinaus schaffen vermeidbare Verfahrensfehler zusätzliches Chaos. So werden neue Bescheide erlassen, ohne sie in einem bereits laufenden Widerspruchsverfahren zu berücksichtigen, was zu immer neuen Klagen desselben ALG - II - Beziehers führt. Besonderes Ärgernis für die Betroffenen und die Gerichte sind außerdem Vollstreckungsandrohungen des Jobcenters, obwohl von den Betroffenen längst Widerspruch eingelegt wurde. Ein gerichtliches einstweiliges Verfügungsverfahren hat dann in jedem Fall Erfolg. So werden unzählige, vollkommen überflüssige Verfahren ausgelöst. Bündnis´90/Die Grünen forderten bereits vor Jahresfrist eine unabhängige Ombudsstelle, die zwischen Erwerbslosen und Jobcentern vermitteln und auf diese Weise viele Klagen abwenden könnte. Doch die rot-rote Koalition hat mehrmals die Initiative auf Einrichtung einer Ombudsstelle als überflüssig abgelehnt und zog es vor, nichts zu unternehmen.
Justizverwaltung wird aktiv - nach Jahren des Zuschauens
Stattdessen hat nun die Berliner Justizverwaltung im Herbst Sozialrichter und Mitarbeiter der Jobcenter sowie Rechtsanwälte zu einem Workshop eingeladen - obwohl sie fachlich nicht zuständig ist. Dort wurden die jeweilige Sicht geschildert, die schlimmsten Auswüchse thematisiert und gemeinsame Lösungen diskutiert. Allerdings sind auf diesem Weg noch eine Vielzahl empfundener Vorwürfe, seien sie berechtigt oder auch nicht, aus dem Weg zu räumen. Zudem machten die Vertreter der Jobcenters nicht immer den Eindruck, an eine Hilfe für die Betroffenen ernsthaft zu glauben. Es bleibt also eine Menge Gesprächsbedarf.
Ab 2010 mehr unbefristetes Personal
Ab 2010 soll es zumindest etwas besser werden. Dann soll in den Jobcentern nur noch mit 10 % befristetem Personal gearbeitet werden. Bisher waren es bis zu 30 %.
Solange es jedoch bei den Sozialgerichten Erfolgsquoten von über 50 % gibt, die Betroffenen ihren rechtlichen Anspruch also zu einem großen Teil einklagen müssen, bleibt noch viel zu tun. Zumal die Erfolgsquote weiterhin ansteigt. Solange außerdem 84-seitige Bescheide erlassen und im Gerichtsverfahren 10-bändige Akten vorgelegt werden, wird Hartz IV jedenfalls - wie ursprünglich beabsichtigt - mehr Arbeit schaffen. Allerdings nicht für die Betroffenen, sondern für die Richter.
Dirk Behrendt, Mitglied des Abgeordnetenhauses, rechtspolitischer Sprecher
| Hartz IV- Beratungen: Norbert Kliesch, Bezirksverordneter, bietet jeden vierten Samstag im Monat zwischen 12 und 14 Uhr im Grünen Büro in der Dresdener Straße 10 (U-Bhf. Kottbusser Tor) Beratungen zu Hartz IV an. Näheres siehe www.frieke.de |








